Grundlagen

Der Verkehrswert (Marktwert) ist in Deutschland im Baugesetzbuch (BauGB) §194 geregelt.

Je nach Objektart und vorhandenen Unterlagen bzw. Informationen wird in der Regel eines der drei normierten Wertermittlungsverfahren angewendet:

Vergleichswertverfahren
Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren

Mögliche Anlässe für eine Wertermittlung Ihrer Immobilie können unter Anderem sein:

Kauf bzw. Verkauf
Beleihung (z.B. bei einer Finanzierung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks)
Teilung von Vermögenswerten (z.B. Scheidung, Aufteilung Erbengemeinschaft)
Wertfeststellung von Vermögenswerten
Bilanzpositionen eines Unternehmens
Vermögensfeststellung
Zwangsversteigerung
etc.