| – | Nach der Beauftragung des Sachverständigen findet eine Ortsbegehung Ihrer Immobilie statt. |
| – | Bauschäden, Mängel oder Investitionsstau werden zerstörungsfrei festgestellt und dokumentiert. |
| – | Der Gutachter holt eventl. zusätzlich notwendige Unterlagen bei Behörden ein. |
| – | Etwa 2 Wochen nach dem Ortstermin und dem Vorliegen sämtlicher Unterlagen geht dem Auftraggeber das schriftliche Gutachten zu. |
