Grundlagen

Der Verkehrswert (Marktwert) ist in Deutschland im Baugesetzbuch (BauGB) §194 geregelt.

Je nach Objektart und vorhandenen Unterlagen bzw. Informationen wird in der Regel eines der drei normierten Wertermittlungsverfahren angewendet:

– Vergleichswertverfahren
– Sachwertverfahren
– Ertragswertverfahren

Mögliche Anlässe für eine Wertermittlung Ihrer Immobilie können unter Anderem sein:

– Kauf bzw. Verkauf
– Beleihung (z.B. bei einer Finanzierung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks)
– Teilung von Vermögenswerten (z.B. Scheidung, Aufteilung Erbengemeinschaft)
– Wertfeststellung von Vermögenswerten
– Bilanzpositionen eines Unternehmens
– Vermögensfeststellung
– Zwangsversteigerung
– etc.