Baupreisindex

In der Sachwertrichtlinie (SW-RL) bzw. in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) werden für verschiedene Gebäudetypen Normalherstellungskosten (NHK 2010) ermittelt, die mit Hilfe des Baupreisindex an den Wertermittlungsstichtag angepasst werden. Dabei wird unterstellt, dass sich die Baukosten im Rahmen des Baupreisindex entwickelt haben.

Dieses Tool kann aber auch zur Ermittlung der Baukostensteigerung zweier Bezugsjahre verwendet werden.

Hier erhalten Sie die Baupreisindizes für Wohngebäude:

Jahr der Normalherstellungskosten:
Bewertungsjahr:
Baukostenindex im
Bezugsjahr
2010:
Baukostenindex im
Bewertungsjahr
2021:
Basis 2000=100 116,4 164,1
Basis 2010=100 100,0 141,0
Basis 2015=100 90,1 127,0
Basis 2021=100 70,9 100,0

Die Wertsteigerung der Baupreisindizes ergibt den Faktor 100 / 70,9 = 1,41 bzw 41%.

 

Die Werte von 2024 sind die Werte des 2. Quartals!

 

Quelle: Statistisches Bundesamt destatis – Angaben ohne Gewähr.

 

Die Werte Basis (2000=100) wurden ab dem Jahr 2005 nach folgender Methode aus den Werten Basis (2015=100) zurückgerechnet:

Index im Berichtszeitraum (2015=100) x 100 = Index im Berichtszeitraum (2015=100) x 100
Index für das Jahr 2000 (2015=100) 77,4

 

Die Werte Basis (2010=100) wurden ab dem Jahr 2011 nach folgender Methode aus den Werten Basis (2015=100) zurückgerechnet:

Index im Berichtszeitraum (2015=100) x 100 = Index im Berichtszeitraum (2015=100) x 100
Index für das Jahr 2010 (2015=100) 90,1

 

Die Werte Basis (2015=100) wurden ab dem Jahr 2022 nach folgender Methode aus den Werten Basis (2021=100) zurückgerechnet:

Index im Berichtszeitraum (2021=100) x 100 = Index im Berichtszeitraum (2021=100) x 100
Index für das Jahr 2010 (2021=100) 70,9