Jedes Gebäude hat eine bestimmte Lebens- und Nutzungsdauer. Bei der Ermittlung des Sachwertes eines Gebäudes ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer (wie lange kann ein Gebäude wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden) zu berücksichtigen. Zugrunde gelegt werden eine „übliche“ Gesamtnutzungsdauer und eine geschätzte Restnutzungsdauer. Sollten Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt oder Instandhaltungsmaßahmen unterlassen worden sein, ist die Gesamtnutzungsdauer zu korrigieren. Man geht dann für die Berechnung der Alterswertminderung von einem fiktiven Baujahr aus.
Die Alterswertminderung führt zu einem Abschlag von den ermittelten Gebäudenormalherstellungskosten. Die beiden gängigen Methoden sind eine lineare (somit gleichmäßig verlaufende) bzw. eine progressiv (nach Ross) verlaufende Alterswertminderung. Die Alterswertminderung nach Ross geht davon aus, dass ein Gebäude mit zunehmendem Alter mehr verschleißt, als in jüngeren Jahren.
Die Alterswertminderung wird in Prozent des jeweiligen Herstellungswertes ausgedrückt.
Hier können Sie die Alterswertminderung Ihres Gebäudes online berechnen. Das Ergebnis wird als lineare Alterswertminderung und als progressive Alterswertminderung nach Ross ausgegeben.